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Hinweise, Hausordnung & AGB des Besuchs des Mandingo Diskothek Club Berlins

Mit Betreten des Mandingo Diskothek Clubs (Mehringdamn 107 10965 Berlin) bzw. dem Kauf einer Eintrittskarte bzw. der Reservierung einem Tisch oder mehreren Tischen erklärt sich der Besucher mit diesen Hinweise, Hausordung und AGB einverstanden.

  1. Unzulässige Gegenstände
    1. Allen Besuchern, die die Anlage betreten, ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen:
      1. Waffen jeder Art;
      2. Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können;
      3. Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
      4. Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
      5. pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.;
      6. Feuergefährliche Gegenstände, Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte unter Vorlage eines Behindertenausweises) etc.;
      7. Mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfaren); Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die jedweder Meinungskundgebung, (z.B. rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial) dienen;
      8. Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle, Kisten, Reisekoffer, große Taschen, Kinderwagen;
      9. Laserpointer, Trillerpfeifen;
      10. Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG);
      11. jegliche Lebensmittel; Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.;
      12. Jede Art von Tiere.
    2. Schirme, Rucksäcke, größere Taschen u.Ä. dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind an der Garderobe abzugeben.

 

  1. Der Sicherheitsdienst ist aus Gründen der Sicherheit und Ordnung und der Müllvermeidung angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Einlass begehrende Person erklärt sich mit dieser Überprüfung einverstanden. Tut sie dies nicht, kann ihr der Einlass verwehrt werden.
  2. Hinweise und Anweisungen der Ordnungskräfte und des Personals, insbesondere bei Gefahr, sind zu befolgen.
  3. Für Garderobe, Rucksäcke, Taschen und insbesondere deren Inhalt wird keine Haftung übernommen.
  4. Für an den Garderoben verwahrte Garderobe wird gehaftet wenn anhand eines gültigen Garderobenbons der Verlust einer Garderobe festgestellt wird. Die Herausgabe von Garderobe erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Garderobenbons. Für den Inhalt der Garderobe wird jedoch keine Haftung übernommen. Bei Verlust des Garderobenbons wird ebenfalls nicht für die verwahrte Garderobe gehaftet. Eine Herausgabe erfolgt hier nur nach Aufnahme der Personalien am Ende der Veranstaltung oder aber am kommenden Arbeitstag.
  5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Getränken, Tonbandgeräten, Film- & Videokameras, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen Gegenständen, sowie Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, sind untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbotes, kann der Verweis aus dem Mandingo Diskothek erfolgen.
  6. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren.
  7. Der Gast willigt ein und spricht dem Veranstalter das Recht zu, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Ihm ohne jegliche Vergütung herzustellen und in unter Punkt 14 a, 14 b und 14 c. genannten Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung, zur Bewerbung der Veranstaltungen & des Veranstaltungsortes Mandingo DIskothek, zur Sponsorenakquise und aller sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters. Der Veranstalter versichert dem Besucher, dass Aufnahmen der durch ihn beauftragten Dienstleister nur ohne Datenerkennung nach Vorgabe der DSGVO zur Nutzung an das Mandingo Diskothek Club übergeben werden.
    1. genutzte Medien:
      1. facebook.com/mandingochrisberlin/ 
      2. instagram.com/mandingo_diskothek/
    2. Videoüberwachung : Zur Erhöhung der Sicherheit insbesondere zum Schutz vor Straftaten, Sachbeschädigungen und im allgemeine zur Wahrung des Hausrechts sind Teilbereiche des Mandingo Diskothek durch Videokameras überwacht. 

 

  1. Eine Löschung dieser Daten erfolgt vollautomatisch nach 14 Tagen. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit der Besucher und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist. Eine generelle Auswertung von Daten findet nicht statt.
  1. Für alle Streitigkeiten aufgrund des Besuchs des Mandingo Diskothek Clubs wird mit Unternehmern als Gerichtsstand Berlin vereinbart; es gilt deutsches Recht. Der Veranstalter behält sich vor, die AGBs jederzeit zu ändern. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
  2. Verbotene Verhaltensweisen
    1. Es ist untersagt:
      1. die Veranstaltung zu stören;
      2. politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, verfassungsfeindliche Parolen oder Embleme zu verwenden oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kund zu tun;
      3. Fluchttreppenhäuser zu benutzen, außer wenn zu einer Räumung aufgefordert wird;
      4. Bereiche (z.B. Funktionsräume, Arbeitsräume, VIP- und Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind, bzw. auf die sich die jeweilige Zutrittsberechtigung nicht erstreckt, zu betreten;
      5. mit Gegenständen jeder Art zu werfen, oder Flüssigkeiten jeder Art zu verschütten; Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben, bengalische Feuer, Raketen, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen;
      6. Werbematerial, Drucksachen, Flugblätter zu verteilen und Sammlungen durchzuführen; Bauliche Anlagen, Einrichtungen, oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu 

verrichten oder das Gebäude durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen o.Ä. zu verunreinigen; Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen;

  1. Das Mitbringen und Gebrauchen von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie Foto- und Filmkameras ist nicht gestattet.
  2. Es ist verboten Ton- oder Bildaufnahmen, Beschreibungen oder Veranstaltungsergebnisse im Ganzen oder Einzelnen aufzunehmen, zu übermitteln oder in anderer Weise über das Internet oder andere Medien zu verbreiten oder anderen Personen zugänglich zu machen oder diese gewerblich zu verbreiten.
  3. Dem Betreiber obliegt das alleinige Recht, in der Anlage Merchandisingartikel, Speisen und Getränke sowie Waren jeder Art zu verkaufen, unentgeltlich zu verteilen oder dieses Recht auf Dritte zu übertragen.
  1. Haftung
    1. Das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Betreiber nicht.
    2. Die Haftung des Betreibers und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bzw. der Veranstalter, gleich welcher Art, ist mit Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
    3. Die Haftung des Betreibers oder des jeweiligen Veranstalters ist außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
    4. Der Betreiber haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass dies auf einem schuldhaften Verhalten seines Personals beruht.
    5. Die Besucher haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder.
    6. Bei Veranstaltungen besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Betreiber haftet für Hör- und Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn ihm und seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.
    7. Von den vorstehenden Regelungen abweichende, zwischen einem Besucher und dem Betreiber individualvertraglich schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen den vorgenannten Regelungen vor.
    8. Unfälle oder Schäden sind dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen.
  2. Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft. Die Hausordnung kann vom Betreiber jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe dieser Hausordnung ersetzt jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft. Öffentlich einsehbar ist diese Hausordnung an dem Zugang zum Mandingo Diskothek Club an der Kasse.

  1. Ziel den Hinweise, der Hausordnung und AGB ist es:
    1. Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf von Veranstaltungen zu gewährleisten
    2. den Mandingo Diskothek vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen
  2. Hausrecht

Das Mandingo Diskothek (nachfolgend „Betreiber”) übt das Hausrecht in der gesamten Anlage aus. Während der Veranstaltungen wird das Hausrecht durch den Betreiber und / oder dem vom Betreiber beauftragten Ordnungsdienst ausgeübt.

3. Geltungsbereich

    1. Die Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Gelände, das heißt der Mandingo Diskothek Club einschließlich aller Zuwege. Die Hausordnung gilt sowohl an allen Veranstaltungstagen als auch an allen sonstigen Tagen für alle Beschäftigten, Nutzer und deren Mitarbeiter sowie die Besucher des Mandingo Diskothek Clubs und alle sonstigen Personen (nachfolgend „Besucher”), egal aus welchem Grund diese den Mandingo Diskothek Club betreten.
    2. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.

 

4. Bei Mandingo Diskothek Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- & Gesundheitsschäden bestehen, für die der Veranstalter ausdrücklich nicht haftet.

5. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

6. Zutritt und Aufenthalt

    1. Der Ordnungsdienst bzw. Türsteller darf Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von verbotenen Gegenständen nach Ziffer 7 ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Ordnungsdienst ist dabei auch berechtigt, die Vorlage von Ausweispapieren zu verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass verbotene Gegenstände im Sinne der Ziffer 7 mitgeführt werden.
    2. Personen unter 18 Jahren wird der Zutritt zum Mandingo Diskothek Club nicht gestattet.
      1. Ausgenommen sind Sonderevents, bei denen der Einlass für Jugendliche unter 18 Jahren mit Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet werden kann. Der Veranstalter dieser Sonderevents übernimmt die alleinige Haftung und Gewähr für die tatsächliche Durchführung der jeweiligen Veranstaltung im vollen Umfang.
    3. Verweigerung des Zugangs
      1. Besuchern; 
        1. die Zustimmung zu Kontrollmaßnahmen verweigern
        2. die Anordnungen des Ordnungsdienstes nicht befolgen, erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
        3. erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalttaten bereit sind, erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören oder verbotene Gegenstände im Sinne der Ziffer 7 mit sich führen,
        4. diskriminierendes Verhalten an den Tag legen wird der Zutritt zum Mandingo Diskothek verweigert oder diese werden des Hauses verwiesen, ohne dass der Eintritt erstattet wird.
      2. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn behördliche Auflagen oder Sicherheitsgründe dem Zutritt entgegenstehen.
      3. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziffer 7 der geltenden AGBs, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, ein bestehendes Hausverbot, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich sexistische, homophobe, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarten bzw. den Einreisestempel oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.